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ZÜGIGE, UNKOMPLIZIERTE UND VERLÄSSLICHE PRÜFUNG IHRER FÖRDERMÖGLICHKEITEN 
FÜR INNOVATIONS- UND ENTWICKLUNGSNAHE PROJEKTE – WIR ÜBERNEHMEN DEN GESAMTEN AUFWAND.

DIREKT EINEN BERATUNGSTERMIN VEREINBAREN UND FÖRDERPOTENZIAL JETZT KOSTENLOS PRÜFEN LASSEN.

AKTUELLE ZAHLEN UND STATISTIKEN: 

REALISIEREN SIE DARAUS BIS ZU 35% RÜCKWIRKENDE STEUERERSTATTUNG.

Die steuerliche Forschungszulage wird von folgenden Unternehmen angewendet:

Unternehmensgröße Anteil in %

  • Kleinstunternehmen < 10 Beschäftigten 32%

  • Kleine Unternehmen 10-59 Beschäftigten 32%

  • Mittlere Unternehmen mit 50 -250 Beschäftigten 22%

  • Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 13%

Daran wird deutlich, dass insbesondere kleine Unternehmen innovative Entwicklungen hervorbringen, jedoch oftmals nicht wissen, wie sie rückwirkend bis zu 35 % ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen über die steuerliche Forschungszulage erhalten können.

Wir übernehmen die initiale Prüfung kostenlos und sagen Ihnen innerhalb eines Gesprächs, wie Sie die Richtlinie effektiv anwenden.

LASSEN SIE IHRE INNOVATIVE LÖSUNG AUF STEUERLICHE RÜCKERSTATTUNG IDENTIFIZIEREN!


Diese Erstattung ist steuerfrei (netto).

Bsp. Wenn Sie eine Steuerrückerstattung von z.B. 100.000 € über die letzten 4 Jahre bei einer Umsatzrendite von 10% erhalten, müssten Sie 1 Mio. € Umsatz generieren, bis Sie diese Summe netto erzielt haben.

Antragsteller nach Wirtschaftszweigen:

  • IT Technologie 32%

  • Maschinenbau 20%

  • Herstellung von el. und optischen Erzeugnissen 8%

  • Herstellung von Materialien und Erzeugnissen 8%

  • Herstellung von el. Ausrüstungen. 5%

  • Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4%

  • Sonstige 23%

Viele Unternehmen verpassen die Chance, Steuergelder für Innovation und Entwicklung sich zurückzuholen.

Dank unserer Expertise in Technologie, Technik, Projektökonomie, industrieller Anwendung sowie effizienter Antragstellung reduzieren wir Ihren Aufwand auf ein Minimum – bei gleichzeitig maximalem steuerfreien Nettoertrag.

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