
ZÜGIGE, UNKOMPLIZIERTE UND VERLÄSSLICHE PRÜFUNG IHRER FÖRDERMÖGLICHKEITEN
FÜR INNOVATIONS- UND ENTWICKLUNGSNAHE PROJEKTE – WIR ÜBERNEHMEN DEN GESAMTEN AUFWAND.
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AKTUELLE ZAHLEN UND STATISTIKEN:
REALISIEREN SIE DARAUS BIS ZU 35% RÜCKWIRKENDE STEUERERSTATTUNG.
Die steuerliche Forschungszulage wird von folgenden Unternehmen angewendet:
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Unternehmensgröße Anteil in %
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Kleinstunternehmen < 10 Beschäftigten 32%
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Kleine Unternehmen 10-59 Beschäftigten 32%
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Mittlere Unternehmen mit 50 -250 Beschäftigten 22%
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Großunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten 13%
Daran wird deutlich, dass insbesondere kleine Unternehmen innovative Entwicklungen hervorbringen, jedoch oftmals nicht wissen, wie sie rückwirkend bis zu 35 % ihrer förderfähigen FuE-Aufwendungen über die steuerliche Forschungszulage erhalten können.
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Wir übernehmen die initiale Prüfung kostenlos und sagen Ihnen innerhalb eines Gesprächs, wie Sie die Richtlinie effektiv anwenden.
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LASSEN SIE IHRE INNOVATIVE LÖSUNG AUF STEUERLICHE RÜCKERSTATTUNG IDENTIFIZIEREN!
Diese Erstattung ist steuerfrei (netto).
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Bsp. Wenn Sie eine Steuerrückerstattung von z.B. 100.000 € über die letzten 4 Jahre bei einer Umsatzrendite von 10% erhalten, müssten Sie 1 Mio. € Umsatz generieren, bis Sie diese Summe netto erzielt haben.
Antragsteller nach Wirtschaftszweigen:
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IT Technologie 32%
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Maschinenbau 20%
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Herstellung von el. und optischen Erzeugnissen 8%
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Herstellung von Materialien und Erzeugnissen 8%
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Herstellung von el. Ausrüstungen. 5%
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Herstellung von chemischen Erzeugnissen 4%
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Sonstige 23%
Viele Unternehmen verpassen die Chance, Steuergelder für Innovation und Entwicklung sich zurückzuholen.
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Dank unserer Expertise in Technologie, Technik, Projektökonomie, industrieller Anwendung sowie effizienter Antragstellung reduzieren wir Ihren Aufwand auf ein Minimum – bei gleichzeitig maximalem steuerfreien Nettoertrag.
